M Line
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

MLine GmbH | Stand: Juli 2025


1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Leistungen und Lieferungen der MLine GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (UGB). Abweichende Bedingungen des Vertragspartners finden nur Anwendung, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

3. Leistungsumfang
Leistungsinhalt und -umfang ergeben sich aus unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

4. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge und Genehmigungen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.

5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir gesetzliche Verzugszinsen.

6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der MLine GmbH.

7. Termine und Fristen
Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als fix vereinbart. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie z. B. höherer Gewalt verlängern sich Fristen angemessen.

8. Abnahme
Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe schriftlich Mängel meldet. Teilabnahmen sind zulässig.9. Leistungsänderungen
Leistungsänderungen durch den Auftraggeber sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. Zusatzaufwand wird gesondert verrechnet.

10. Rücktritt und Kündigung
Bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung oder höherer Gewalt behalten wir uns das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Wir behandeln alle projektbezogenen Informationen vertraulich. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12. Schutz- und Nutzungsrechte
Alle von uns bereitgestellten Pläne, Zeichnungen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der MLine GmbH. Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

13. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten Gewähr im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind innerhalb von 7 Tagen ab Übergabe schriftlich anzuzeigen.
Unsere Haftung ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn haften wir nicht. Die Haftung ist insgesamt mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Lienz. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Bestimmung.





Ergänzende Werkvertragsbestimmungen

MLine GmbH Stand: Juli 2025


Diese Bestimmungen gelten ergänzend zu allen Werkverträgen mit Nachunternehmen und Lieferanten der MLine GmbH. Sie bilden die Grundlage für ein sicheres, qualitätsgesichertes und kundenorientiertes Arbeiten auf Baustellen der MLine.

1. Geltung & Verbindlichkeit
Die nachfolgenden Regelungen sind verbindlicher Bestandteil des Werkvertrags.
Gesetzliche Vorschriften, kundenspezifische Anforderungen sowie anerkannte technische Regeln (z. B. EN, ISO) sind einzuhalten.
Im Zweifel gelten individuell vereinbarte Inhalte schriftlich vorrangig.

2. Qualifikation & Personalführung
Der Auftragnehmer (AN) stellt qualifiziertes Fachpersonal für die jeweilige Tätigkeit (z. B. Mastmontage, Seilzug, Tiefbau, Transport) bereit. Änderungen im Baustellenpersonal sind MLine schriftlich zu melden. Für alle Mitarbeitenden sind Nachweise über Unterweisungen, Befähigungen und ggf. gesetzliche Prüfungen (z. B. Kran, PSAgA) vorzulegen.

3. Unterweisungen & Gefährdungsbeurteilung
AN führt regelmäßig Sicherheitsunterweisungen durch – dokumentiert und baustellenbezogen. Eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist vor Baubeginn zu erstellen, bei Änderungen anzupassen und auf der Baustelle mitzuführen. Besteht ein kundenseitiger SiGe-Plan, ist dieser bindend.

4. Ausrüstung & Betriebsmittel
Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstung (PSA) müssen dem Stand der Technik entsprechen und nachweislich geprüft sein. Entsprechend der Gefährdungsbeurteilung ist geeignete PSA (Helm, Schutzkleidung, Absturzsicherung etc.) verpflichtend zu verwenden. Fehlerhafte oder ungeeignete Betriebsmittel sind umgehend auszutauschen.

5. Arbeitsausführung & Baustellenordnung
Die Baustelle ist geordnet, sicher und umweltgerecht zu betreiben. Es gelten die Vorgaben der jeweiligen Netzbetreiber oder Auftraggeber, insbesondere bei Seilzug- und Mastbauarbeiten. Verkehrsflächen, Gräben und Gefahrenbereiche sind vorschriftsmäßig abzusichern.

6. Qualität & Dokumentation
Der AN arbeitet gemäß gängigen ISO-Standards (z. B. 9001, 14001, 45001). Leistungsnachweise, Prüfprotokolle und Übergabedokumente sind vollständig und prüfbar zu führen.

7. Nachunternehmen
Der Einsatz von Nachunternehmern ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch MLine erlaubt. Diese Bestimmungen gelten sinngemäß auch für eingesetzte Subunternehmen.

8. Abweichungen & Verstöße
Abweichungen von Vereinbarungen, Sicherheitsvorgaben oder Projektanforderungen sind MLine unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei relevanten oder sicherheitsrelevanten Verstößen behält sich MLine vor, Personal oder Firmen von der Baustelle zu verweisen, Leistungen auszusetzen oder den Vertrag mit Kostenanpassung zu kündigen. Über Art und Umfang der Maßnahme entscheidet MLine im Einzelfall.




Hinweis: Diese Bestimmungen dienen der einheitlichen und sicheren Projektabwicklung. Ihre Einhaltung ist Voraussetzung für eine reibungslose Zusammenarbeit auf unseren Baustellen.





Freistellungsbestätigung gemäß § 99 EStG und Bauleistungsausführung

für den Zeitraum: 01.01.2025 – 31.12.2026


Hiermit bestätigen wir, dass die MLine GmbH:

1. in Österreich ordnungsgemäß steuerlich erfasst ist,
2. über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) verfügt,
3. für die genannten Zeiträume alle steuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit Bauleistungen erfüllt,
4. nicht verpflichtet ist, Abzugsteuer gemäß § 99 Abs. 1 EStG auf erhaltene Bauleistungen zu leisten, sofern die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllt sind,
5. sämtliche Leistungen gegenüber Auftraggebern ordnungsgemäß versteuert und erklärt.


Bankverbindung für Überweisungen:
Bankname: Kaerntner Sparkasse AG
IBAN: AT85 2070 6046 0090 6061
BIC: KSPKAT2KXXX


Nachweisführung / Unterlagen auf Anfrage verfügbar:
• Aktuelle UID-Bestätigung
• Gewerberegisterauszug
• Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (sofern erforderlich)
• Bestätigung Sozialversicherung/GKK




Hinweis: Die originale Bestätigung dient zur Vorlage bei Auftraggebern, Bauherrn oder Behörden zur Nachweisführung der steuerlichen Integrität und Auftragnehmerqualifikation im Rahmen von Bau-, Montage- oder Infrastrukturprojekten. Für offizielle Anfragen oder Nachweise wenden Sie sich bitte an: christian.reichhold@mline-energie.com




Allgemeine Geschäftsbedingungen Kaufvertrag

MLine GmbH | Stand: Juli 2025


1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Kaufverträge der MLine GmbH mit ihren Lieferanten. Abweichende Bedingungen des Verkäufers sind nur gültig, wenn sie von MLine schriftlich anerkannt wurden.

2. Vertragsabschluss
Bestellungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Mündliche Nebenabreden oder Änderungen sind nur gültig, wenn sie von MLine schriftlich bestätigt wurden.

3. Lieferumfang und -frist
Lieferungen sind vollständig, mängelfrei und termingerecht zu leisten. Vereinbarte Lieferfristen sind verbindlich. Bei Verzug behält sich MLine vor, eine Vertragsstrafe von 0,2 % des Bruttowerts pro Kalendertag (max. 5 %) zu verrechnen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

4. Teillieferungen und Lieferschein
Teillieferungen sind nur mit Zustimmung von MLine zulässig.
Jeder Lieferung ist ein Lieferschein mit folgenden Angaben beizufügen:

Bestellnummer
Artikelbezeichnung
Mengenangabe
Brutto-/Nettogewicht

5. Verpackung & Gefahrübergang
Verpackungskosten sind im Preis enthalten. Die Gefahr geht erst mit ordnungsgemäßer Übergabe an der Lieferadresse auf MLine über.

6. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Fixpreise, inkl. Lieferung, Verpackung und aller Nebenkosten.
Zahlung erfolgt: netto innerhalb von 30 Tagen ab ordnungsgemäßer Lieferung und vollständiger Rechnung.

7. Rechnungsstellung & Abrechnung
Rechnungen sind elektronisch an folgende Adresse zu senden:
christian.reichhold@mline-energie.com

Abrechnungsadresse:
MLine-Energie FlexCo
Gries 18
9909 Leisach
UID-Nr.: ATU81585107
Tel.: +43 676 851606200
www.mline-energie.com

Rechnungsanforderungen:
MLine-Bestellnummer
UID-Nummer (Pflicht!)
Netto-/Bruttobeträge
Lieferdatum und Lieferadresse
Bankverbindung:

Kontoinhaber:
MLine-Energie FlexCo
IBAN: AT85 2070 6046 0090 6061
BIC: KSPKAT2KXXX
Lieferadresse:
MLine-Energie FlexCo
Schillerstraße 50
9900 Lienz

8. Mängelrüge & Haftung
Offene Mängel sind innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung zu melden. Verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. MLine behält sich alle Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte vor.

9. Produkthaftung & Normkonformität
Der Lieferant haftet für Schäden aus fehlerhaften Produkten nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle gelieferten Produkte müssen den gültigen technischen, sicherheits- und umweltrechtlichen Normen (z. B. CE, EN, ISO) entsprechen.

10. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung an MLine über. Jede Weitergabe oder Sicherungsübereignung durch den Lieferanten ist untersagt.

11. Rücktritt & Ersatzansprüche
Bei Lieferverzug, Mangelhaftigkeit oder Vertragsverletzung ist MLine zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche bleiben vorbehalten.

12. Vertraulichkeit
Vertragsinhalte, technische Daten und Zeichnungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

13. Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Lienz.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.